Die Bauleitplanung ist das entscheidende Planungsinstrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung einer Kommune. Sie ist zweistufig aufgebaut. Im Flächennutzungsplan wird die städtebauliche Entwicklung vorbereitend aufgezeigt, im Bebauungsplan erfolgt dann die verbindliche Festlegung. Im Rahmen der Umweltprüfung werden die Umweltfolgen der Bauleitplanung ermittelt und bei der Entscheidung über den Bauleitplan berücksichtigt. Hierbei wird den Anforderungen des Klimaschutzes, des Artenschutzes und der Eingriffsregelung umfassend Rechnung getragen. Die Grundlage der Umweltprüfung bildet der Umweltbericht.