Für einen Teilbereich des Fliegerhorstgeländes in Oldenburg ist ein Bebauungsplan zu erstellen und parallel die Flächennutzungsplanänderung durchzuführen. Die Stadt Oldenburg als Flächeneigentümerin hat unser Büro beauftragt, eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes sowie der Landschaftspflege durchzuführen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes N-777 E und die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine verträgliche Nachnutzung mit der Ausweisung von Wohn- und Mischgebietsflächen auf einem Teilbereich des aufgegebenen Fliegerhorstes (Zukunftsplan 2030+ Fliegerhorst Oldenburg).
Leistungen
- Gutachten zur Erfassung der Biotoptypen
- Faunistisches Gutachten (Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien)
- Artenschutzfachbeitrag
- Umweltberichte zum Bebauungsplan (Grünordnungsplan mit Eingriffsregelung)
Kenndaten
Auftraggeber
Stadt Oldenburg
Planungsumfang
ca. 28 ha
Bearbeitungszeitraum
seit 2017