Für den bestehenden Windpark Esche in der Samtgemeinde Neuenhaus wurden die Erweiterung des Sondergebietes für Windenergie und die Errichtung von 5 weiteren WEA geplant. Im Rahmen der erforderlichen Flächennutzungsplanänderung wurde pgg im Jahr 2010 mit der Erstellung der Begründung mit Umweltbericht gem. § 2a BauGB zur geplanten Erweiterung beauftragt. Im Anschluss folgte die Fledermauserfassung sowie die Erstellung der naturschutzfachlichen Genehmigungsunterlagen durch unser Planungsbüro.

Leistungen

  • Erstellung der Begründung mit Umweltbericht gem. § 2a BauGB für die 3. Flächennutzungsplanänderung (Erweiterung Sondergebiet für Windenergie)
  • Fledermauserfassung (Detektorkartierung und Gondelmonitoring an Bestandsanlage)
  • Untersuchung zur UVP-Pflicht gemäß § 3c UVPG
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) zum BImSchG-Antrag mit Ermittlung des Kompensationsbedarfs u. Planung der Kompensationsmaßnahmen
  • Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
  • Fledermausmonitoring (2015) - akustisches Gondelmonitoring an 2 Erweiterungsanlagen (E 101 und  E 82) nach Inbetriebnahme

Kenndaten

Auftraggeber
Samtgemeinde Neuenhaus (LK Grafschaft Bentheim),
Windpark SG Neuenhaus Verwaltungsgesellschaft mbH
Planungsumfang
ca. 35 ha, 5 WEA
Bearbeitungszeitraum
2010 - 2013
Monitoring 2015